KOSTEN


PRIVAT VERSICHERT ODER OHNE REZEPT?


Die Abrechnung der Behandlung erfolgt nach der GebüTh (Gebührenordnung für Therapeuten), wenn Sie ein Privatrezept für Physiotherapie mitbringen.

Sie können sich auch ohne beim Arzt gewesen zu sein und somit ohne Rezept bei uns vorstellen.

Möchten Sie Ihre Behandlung als Selbstzahler genießen oder heilpraktische Tätigkeiten in Anspruch nehmen, orientiert sich die Behandlung an der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) und dem Hufelandverzeichnis, ausschließlich als private Leistung.

Sämtliche Kosten werden Ihnen privat in Rechnung gestellt und sind durch Sie unabhängig von einer eventuellen Erstattung durch Ihre private Krankenkasse, fristgerecht zu begleichen. Der Großteil der Kosten wird von den privaten Krankenkassen rückwirkend erstattet, bitte informieren Sie sich vorab über die Leistungen Ihres individuellen Tarifes und klären evtl. Fragen vor Rechnungsstellung persönlich mit mir. Ich bin immer offen, Ihnen entgegenzukommen.

Vereinbarte Termine, die nicht rechtzeitig (24h vorher) abgesagt oder unentschuldigt nicht wahrgenommen werden, werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.


GESETZLICH VERSICHERT?


Sie bringen eine Heilmittelverordnung für physiotherapeutische Leistungen mit, welche zum 1.Behandlungstermin nicht älter, als 28 Tage sein darf.

Gesetzlich sind Sie verpflichtet, einen Eigenanteil an der Behandlung zu leisten, die sog. "Zuzahlung".

Diese setzt sich aus: pauschal 10€ pro Rezept plus einem Anteil von 10% des Rezeptwertes zusammen.

Ihnen steht es frei, sich bei uns auch ohne Rezept als Privatleistung behandeln zu lassen.