Ich bin gesetzlich versichert

BEHANDNLUNGEN HEILMITTELVERORDNUNG

Sie bringen eine Heilmittelverordnung für physiotherapeutische Leistungen mit, welche zum 1. Behandlungstermin nicht älter, als 28 Tage sein darf. Im Idealfall lassen Sie sich Ihre Verordnung, falls nötig, bereits vor Behandlungsbeginn in "Doppelbehandlungen" ändern.

Haben Sie Beschwerden an der Schulter weisen Sie Ihren Arzt gerne auf eine "Blankoverordnung" hin.

Gesetzlich sind Sie verpflichtet, einen Eigenanteil an der Behandlung zu leisten, die sog. "Zuzahlung".

Diese setzt sich aus: pauschal 10€ pro Rezept plus einem Anteil von 10% des Rezeptwertes zusammen.

Vereinbarte Termine, die nicht rechtzeitig (24h vorher) abgesagt oder unentschuldigt nicht wahrgenommen werden, werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.